Personalflexibilität darf nicht auf Kosten des Kinderschutzes gehen
Zum Bericht über die aktuelle Kita-Situation in Schleswig-Holstein
Seit Anfang 2025 können Kita-Träger auch sogenannte betreuende Hilfskräfte also Personen ohne pädagogische Ausbildung aus dem Personalbudget finanzieren und einsetzen. Zum Bericht über die aktuelle Kita-Situation in Schleswig-Holstein (Drucksache 20/4138) erklärt Sophia Schiebe, Landesvorsitzende des Kinderschutzbundes: „Was in dem Bericht als ‚neue Flexibilität des Personaleinsatzes' und ‚multiprofessionelle Teams' beschrieben wird, hat eine Kehrseite, die mit keinem Wort erwähnt wird: Kinderschutz. Eine höhere Personalvielfalt erhöht die Anforderungen an den Kinderschutz deutlich. Aktuelle Forschungsergebnisse der Bertelsmann-Stiftung [1] zeigen, dass Fehlverhalten des Personals gegenüber den Kindern regelmäßig vorkommt. Heterogen zusammengesetzte Teams mit unterschiedlichen Qualifikationsniveaus bedürfen besonderer Aufmerksamkeit. Wenn wir betreuende Hilfskräfte einsetzen, müssen wir mindestens sicherstellen, dass diese systematisch für Kinderschutzthemen sensibilisiert werden. Die Qualifizierung im Bereich Kinderschutz ist für das gesamte Personal unabhängig vom Ausbildungshintergrund sicherzustellen.“
[1] Lagemann, Marina; Dobelmann, Noemi; Bock-Famulla, Kathrin (2025): Teamarbeit in KiTas: Zentral für Schutz und Wohlbefinden von Kindern. Praxis zeigt dringenden Handlungsbedarf. Bertelsmann Stiftung (Hrsg.). Gütersloh