Stellungnahmen

Die Perspektive der Kinder

Bei allen gesetzgeberischen Entscheidungen sollten die besonderen Rechte, Bedürfnisse und Belange von Kindern und Jugendlichen Beachtung finden. Der Kinderschutzbund bringt mit Stellungnahmen zu verschiedenen Themen die Perspektive von Kindern und Jugendlichen in das Gesetzgebungsverfahren in Schleswig-Holstein ein.

Die Stellungnahmen

2024

Vision Zero

Der Kinderschutzbund hat zur „Vision Zero“ Stellung genommen und die Ziele, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten auf ein Minimum zu reduzieren – im Idealfall auf null – vollumfänglich unterstützt. Die aktuelle Verkehrsinfrastruktur drängt Kinder oft an den Rand, hindert sie daran ihre Unabhängigkeit zu entwickeln und ihre Umgebung zu entdecken – und lässt sie so auch aus dem gesellschaftlichen Bewusstsein verschwinden. Daher ist es für den Kinderschutzbund unerlässlich, dass Kinder aktiv mitgedacht und an Planungsprozessen beteiligt werden. Eine kindgerechte und kinderfreundliche Verkehrsinfra-struktur sollte sich an den Lebensrealitäten der Kinder orientieren, anstatt sie nur "verkehrstauglich" zu machen.

Taschengeldkonten

Der Kinderschutzbund hat zum Thema "Taschengeldkonten auch bei gemeinsamem Sorgerecht alleinig eröffnen können" Stellung genommen und den Vorschlag unterstützt. Der Kinderschutzbund hält es für wesentlich, dass Kinder und Jugendliche ein sogenanntes Taschengeldkonto haben, um den Umgang mit Geld und digitalen Zahlungsmethoden zu erlernen und betrachtet die Eröffnung eines solchen Kontos als eine "alltägliche Angelegenheit" und nicht als eine Angelegenheit von "erheblicher Bedeutung", die die Zustimmung beider Elternteile erfordert. Es gibt viele Situationen, in denen die Beschaffung einer zweiten Unterschrift erhebliche Hürden darstellt. Dies darf Kinder und Jugendliche nicht benachteiligen.

Landesantidiskriminierungsgesetz

Der Kinderschutzbund hat zum Entwurf eines Landesantidiskriminierungsgesetzes Stellung genommen und seine Unterstützung für die Ziele des Gesetzentwurfs ausgedrückt, insbesondere die Herstellung und Durchsetzung von Chancengleichheit, die Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung und die Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt. Der Kinderschutzbund betont die Bedeutung eines solchen Gesetzes als Ergänzung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, um Diskriminierungen im öffentlich-rechtlichen Handeln zu verhindern und begrüßt insbesondere die Erwähnung von Lebensalter und sozialem Status als mögliche Dimensionen der Diskriminierung, da in Schleswig-Holstein jeder fünfte junge Mensch arm oder von Armut bedroht ist.

 

Landesaktionsplan gegen Rassismus

Der Kinderschutzbund Schleswig-Holstein hat zum Landesaktionsplan gegen Rassismus Stellung genommen und betont, dass er auf der Grundlage einer pluralistischen Gesellschaft arbeitet, in der sich jedes Kind unabhängig von Herkunft, Geschlecht und sexueller Identität frei entwickeln kann.

Entsprechend unterstützt er die Maßnahmen der Landesregierung gegen Rassismus in Kindertagesstätten und Schulen und schlägt vor, die Kinderrechte in den Bildungsleitlinien der Kitas zu verankern. Die Umsetzung der Kinderrechte ist ein wirksamer Schutz gegen Rassismus. Eine Kindertagesstätte, die die Kinderrechte vollständig umsetzt, lässt keinen Raum für Rassismus. Auch an Schulen müssen die Kinderrechte vollumfänglich umgesetzt werden.

2023

Schulabschluss Förderzentren

Der Kinderschutzbund Schleswig-Holstein begrüßt die Initiative zur Anerkennung des Schulabschlusses an Förderzentren und unterstützt das Vorhaben, die Leistungen von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf anzuerkennen. Der Kinderschutzbund betont, dass ein anerkannter Schulabschluss das Selbstwertgefühl dieser Jugendlichen stärken kann.

Der Kinderschutzbund äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Absicht der Bundesregierung, die Arbeitsförderung für junge Menschen unter 25 Jahren aus dem SGB II auszugliedern. Der Kinderschutzbund befürchtet, dass dies die Arbeit der Jugendberufsagenturen gefährden könnte.

Die Landesregierung plant, Jugendberufsagenturen in allen Regionen einzurichten, um die Beratung und Orientierung für junge Menschen zu stärken. Der Kinderschutzbund Schleswig-Holstein unterstützt diesen Weg und fordert, ihn weiter auszubauen.

Schulkosten

Der Kinderschutzbund hat schriftliche zu mehreren Drucksachen zum Thema „Bildungskosten“ Stellung genommen und mit Bezug auf eine Erhebung zu den Schulkosten von 2016 erneut darauf hingewiesen, dass viele Kinder und Jugendliche immer noch auf ihrem Bildungsweg benachteiligt werden, weil ihre Eltern sich die Ausgaben rund um den Schulbesuch schlichtweg nicht leisten können. Das ist eine massive Chancenungleichheit vom ersten Schultag an.

In seiner Stellungnahme wiederholt der Kinderschutzbund Forderungen, die im März 2023 in einem Pressegespräch an die Landesregierung gestellt wurden:

Der Kinderschutzbund fordert die Landesregierung auf:

  1. einen umfassenden Maßnahmenplan zur Senkung der Schulkosten für Eltern vorzulegen und so zu verabschieden, dass die darin beschlossenen Maßnahmen ab Unterrichtsbeginn des Schuljahres 2023/2024 umgesetzt werden können.
  2. tatsächliche Lernmittelfreiheit zu schaffen. Es müssen ALLE Materialien, die für den Schulalltag notwendig sind, kostenfrei zur Verfügung stehen. Dazu gehören auch digitale Endgeräte. Lernmittelfreiheit darf keine Mogelpackung bleiben. Es muss eine Anpassung des Schulgesetzes erfolgen.
  3. eine Selbstverpflichtung der Schulen zu erwirken, weitere Bildungskosten (z.B. für Ausflüge und Klassenfahrten) für Eltern deutlich zu begrenzen.
Kinderarmut

Der Kinderschutzbund hat zu Anträgen zum Thema „Kinderarmut“ Stellung genommen und begrüßt, dass sich die Landespolitik in Schleswig-Holstein intensiv mit dem Thema Kinderarmut beschäftigt, hat aber gleichzeitig angemerkt, dass die Dimensionen von Armut und auch die Auswirkung auf die Bildung, Teilhabe und Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, die in Armut aufwachsen, seit Jahrzehnten bekannt sind. Ein Erkenntnisproblem besteht demnach nicht – Bei Kinderarmut handelt es sich um ein strukturelles Problem, dass Bemühungen auf allen politischen Ebenen erfordert. Der Kinderschutzbund wiederholt, dass eine existenzsichernde Kindergrundsicherung, die den Namen auch verdient, schnellstmöglich vom Bund umgesetzt werden muss. Aber auch das Land muss reagieren: Für ein gutes Aufwachsen brauchen Kinder und Jugendliche neben einer finanziellen Absicherung auch ein gutes Lebensumfeld, dass armutspräventiv wirkt und eine chancengerechte Infrastruktur vorhält.

Schulpflicht, Absentismus, Kindeswohl

Der Kinderschutzbund hat in einem Fachgespräch und schriftliche zum Thema „Schulpflicht, Absentismus, Kindeswohl“ Stellung genommen: In Deutschland gibt es eine Schulpflicht. Kinder haben ein Recht auf Bildung und Bildung hilft Ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Eine Schulpflicht garantiert aber nicht nur den Zugang zu Bildung, sondern auch zu einer umfassenden Teilhabe am sozialen Leben vor Ort und, falls nötig, auch zu Schutz und Hilfe. Eine Schulpflicht ist daher auch ein wichtiger Baustein für das Kindeswohl.

Kindertagesförderungsgesetz

Der Kinderschutzbund hat zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes“ Stellung genommen und in diesem Zusammenhang auf aktuelle Meldungen über mehr Verdachtsfälle auf Gewalt und grenzverletzendes Verhalten in Kitas hingewiesen. Insbesondere vor dem Hintergrund steigender Gewaltmeldungen macht der Kinderschutzbund deutlich, dass Bildungseinrichtungen wie Kitas Fachpersonal benötigen. Außerdem weist der Kinderschutzbund darauf hin, dass Schule und Kita stärker kooperieren sollten, damit gute Übergänge für Kinder gelingen und fordert, dass das KiTa-System inklusiver werden muss.

Integrations- und Teilhabegesetz

Der Kinderschutzbund hat als Träger und aus Perspektive des Angebots TiK-SH/ Region Ost Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass Traumapädagogische Angebote einen entscheidenden Beitrag zur Integration leisten können, indem sie Kindern, die traumatische oder hochbelastende Erfahrungen gemacht haben, Unterstützung bei der psychischen Verarbeitung, der emotionalen Regulation und der Wiederherstellung ihrer sozialen Beziehungen bieten. Der Kinderschutzbund fordert Traumapädagogik explizit im Integrations- und Teilhabegesetz zu benennen, um für Kinder, die vor und während der Flucht hochbelastende bzw. traumatisierende Erfahrungen gemacht haben, den Grundstein für eine gelingende Integration zu legen.

Schwimmunterricht in der Schule

Der Kinderschutzbund hat schriftlich zu Anträgen zum Thema „Verbindlicher Schwimmunterricht in der Schule und „Schwimmlernoffensive fortsetzen und weiterentwickeln“ Stellung genommen. Bereits seit 2014 weist der Kinderschutzbund mehrfach auf die unzureichende Schwimmfähigkeit von Kindern im Grundschulalter hin. Um direkt vor Ort Abhilfe zu schaffen und Kindern das Schwimmen lernen zu ermöglichen, initiierte der Kinderschutzbund auf Landesebene zusammen mit anderen Institutionen das Projekt „Schleswig-Holstein lernt Schwimmen“. Aus dem Projekt ist 2018 ein Bilanzpapier mit konkreten Lösungsvorschlägen für flächendeckenden Schwimmunterricht hervorgegangen die zum Teil in den vorliegenden Anträgen berücksichtigt wurden. Aus Sicht des Kinderschutzbundes sollte geprüft werden, inwieweit sich weitere Lösungsvorschläge aus dem Projekt als tragfähig für eine mögliche flächendeckende Umsetzung erweisen.

2022

Expertenanhörung Corona

Der Kinderschutzbund hat mündlich und schriftlich in der Expertenanhörung Corona Stellung genommen und erneut darauf hingewiesen, dass die Pandemie, wie ein Katalysator wirkt, der die ohnehin schwierige Situation für Kinder und Jugendliche erheblich verschärft hat. Besonders betroffen von den Folgen der Pandemie sind Kinder in sozial und wirtschaftlich benachteiligten Familien. Viele der Problemlagen für Kinder und Jugendliche sind nicht neu und auch nicht ausschließlich auf Corona zurückzuführen, aber die Qualität und Quantität ist eine andere: Mehr Kinder und Jugendliche brauchen Unterstützung; häufig intensiver als bisher. Der Kinderschutzbund fordert, dass darauf mit flächendeckenden, dauerhaften und strukturell verankerten Maßnahmen reagiert werden muss, um pandemiebedingte Defizite zu kompensieren und bereits zuvor bestehende Problemlagen nachhaltig zu verbessern. Der Kinderschutzbund fordert weiterhin, dass Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche betreffen vorrangig zu berücksichtigen – sowohl in Hinblick auf möglicherweise im weiteren Pandemieverlauf zu treffende Entscheidungen als auch bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen, um Belastungen der Corona-Zeit entgegenzuwirken.

Sexualisierte Gewaltdarstellungen

Der Kinderschutzbund hat zu mehreren Anträgen zum Thema „sexualisierte Gewaltdarstellungen“ Stellung genommen und ausdrücklich den politischen Willen begrüßt, dieses komplexe Gewaltphänomen stärker in den Fokus der Gesellschaft zu rücken und Maßnahmen mit dem Ziel gezielterer Bekämpung zu ergreifen. Der Kinderschutzbund hat dargelegt, dass die Bekämpfung sexualisierter Gewaltdarstellungen an Kindern nur dann gelingt, wenn dieses Ziel als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden wird. So handelt es sich im Grundverständnis um eine Form sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und sollte immer in diesem Kontext betrachtet werden. Vor diesem Hintergrund hält es der Kinderschutzbund für erforderlich, das politische Bemühen in Hinblick auf die Stärkung der präventiven Angebote für Kinder und Jugendliche sowie für potenzielle Täterinnen und Täter und die Stärkung der Arbeit von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten zu stärken und den Ausbau der flächendeckenden Beratungs- und Hilfsangebote für betroffene Kinder und Jugendliche voranzutreiben.

Jugendcheck für alle Gesetze und Verordnungen in SH

Der Jugendrat des Kinderschutzbundes hat mündlich und schriftlich zum Antrag „Einführung eines Jugend-Checks für Gesetze und Verordnungen in Schleswig-Holstein“ Stellung genommen. Grundsätzlich begrüßt der Jugendrat das Ziel, auch in Schleswig-Holstein einen Jugend-Check einzuführen, der überprüft, ob Gesetzesvorhaben Einfluss auf das Leben von jungen Menschen nehmen. Dabei ist es aus Perspektive des Jugendrates aber unverzichtbar, dass der Jugend-Check auch mögliche Auswirkungen auf zukünftige Generationen berücksichtigt und auch Auswirkungen auf Kinder checkt. Der Jugendrat betont, dass der Jugend-Check kein Ersatz für Beteiligung ist und appelliert an die Politik Kinder und Jugendliche aktiv einzubeziehen und zu beteiligen. Der Jugendrat empfiehlt zur Weiterentwicklung des Jugend-Checks einen mit Jugendlichen besetzten Fachbeirat zu etablieren.

Mehr Gesundheit im Schullalltag fördern

Der Kinderschutzbund hat zum Antrag „Mehr Gesundheit im Schulalltag fördern“ Stellung genommen. Der Kinderschutzbund weist seit nahezu 15 Jahren darauf hin, dass eine geregelte Gesundheitsversorgung während der Schulzeit in Schleswig-Holstein – anders als zum Beispiel in Schweden oder Großbritannien – nur unzureichend stattfindet und fordert die flächendeckende Einführung von Schulgesundheitsfachkräften. Schulgesundheitsfachkräfte ergänzen multiprofessionelle Temas an Schulen und kümmern sich um die Gesundheit der Schüler*innen – von Prävention bis zur gesundheitlichen Erstversorgung und der Unterstützung von Kindern mit chronischen Erkrankungen. Der Kinderschutzbund begrüßt den Antrag als einen Schritt zu einem flächendecken und regelhaften Einsatz von Schulgesundheitsfachkräfte. Diese können eine gute Basis für einen gesicherten Schulalltag und damit eine Verbesserung der Chancengerechtigkeit bei Bildung und Teilhabe darstellen.

2021

Sportförderung

Der Kinderschutzbund hat zum Gesetzentwurf zur Förderung des Sports im Land Schleswig-Holstein Stellung genommen. Selbstverständlich erkennt und unterstützt der Kinderschutzbund die vielfältigen positiven Effekte für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und die gesellschaftliche Bedeutung des organisierten Sports. In der Stellungnahme fokussiert sich der Kinderschutzbund aber vollständig auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt jeglicher Form. Um Kinder und Jugendliche zu stärken und vor Gewalt im Sport zu schützen, empfiehlt der Kinderschutzbund die gesetzliche Verankerung eines Gesamtkonzeptes, bestehend aus Schutzkonzepten gegen Gewalt jeglicher Form, der Einrichtung einer externen und unabhängigen Beschwerdestelle sowie begleitenden Workshops für Kinder und Jugendliche zu den Kinderrechten sowie einer Qualifizierung von Trainer*innen zum Kinderschutz.

Bildung für eine nachhaltige Entwicklung

Der Jugendrat des Kinderschutzbundes hat zum Bericht der Landesregierung zur Landesstrategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ Stellung genommen und begrüßt, dass das Thema für viele Altersgruppen aufgegriffen wird und sich Nachhaltigkeit dabei auf ökologische, soziale und ökonomische Aspekte bezieht. Aus den Ergebnissen der Jugendbefragung weiß der Jugendrat, dass die Landesstrategie damit Themenbereiche adressiert, die Jugendlichen wichtig sind, für die sie sich persönlich einsetzen und für die sie sich politische Lösungen wünschen. Der Jugendrat kritisiert, dass der Bericht eine Gesamtstrategie vermissen lässt. Außerdem ist der Bericht so kompliziert geschrieben, dass der leider viele Menschen von Anfang an ausschließt. Der Jugendrat hätte es begrüßt, wenn neben einzelner Ideen zur Beteiligung, eine strukturelle Einbindung Jugendlicher, sowohl in der Umsetzung, als bei der (weiter-) Entwicklung der Landesstrategie mitgedacht worden wäre.

Pflegekinderwesen

Der Kinderschutzbund hat zum Bericht der Landesregierung zur „Situation von Pflegefamilien in Schleswig-Holstein“ Stellung genommen und begrüßt, dass durch den Bericht die Situation von Pflegefamilien verstärkt in den Fokus genommen wird. Der Kinderschutzbund empfiehlt, den Bericht als Ausgangspunkt für eine Qualitätsdiskussion und -entwicklung der Pflegekinderhilfe in Schleswig-Holstein zu nutzen. Er fordert die Stärkung von Fachkräften, Schutzkonzepte, Partizipations- und Beschwerdemöglichkeiten für Pflegekinder, fachliche Begleitung, Qualifizierung und stärkere Anerkennung der Pflegefamilien sowie die Einbindung des Pflegekinderdienstes in die lokalen Netzwerke des Kinderschutzes verbindlich bei der Entwicklung und Gestaltung spezieller Konzepte für die Pflegekinderhilfe einzubeziehen.

Stellungnahme des DKSB LV SH zu „Situation von Pflegefamilien in Schleswig-Holstein Bericht der Landesregierung“, Drucksache 19/2542.

Ganztag

Der Kinderschutzbund hat zu Anträgen zum Thema „Ganztag“ Stellung genommen. Ganztagsangebote bieten viele Chancen, die Bildungsgerechtigkeit in Schleswig-Holstein weiter zu fördern, wenn Vor- und Nachmittagsangebote sinnvoll miteinander verbunden werden und die Rechte und Bedürfnisse von Kindern in den Fokus gerückt werden. Der Kinderschutzbund weist erneut darauf hin, dass die konkrete Ausgestaltung eines guten Ganztags eines gemeinsamen Prozesses bedarf, der Bildung und Jugendhilfe gleichberechtigt einbezieht.

Ergänzende Stellungnahme des DKSB LV SH zur mündlichen Anhörung zu Ganztagsangebote weiterentwickeln - echte Ganztagsschule, Antrag der Fraktionen der SPD, Drucksache 19/2433; Ganztag mit allen Beteiligten weiterentwickeln und Rechtsanspruch umsetzen, Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 19/2445; Änderungsantrag der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/2455.

Resozialisierung und Opferschutz

Der Kinderschutzbund hat zum Entwurf eines Gesetzes zur „ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein“ Stellung genommen. Der Kinderschutzbund begrüßt, dass im Gesetzentwurf Hilfen benannt sind für Kinder inhaftierter Eltern sowie für Kinder, die häusliche Gewalt erfahren haben. Der Kinderschutzbund fordert, dass es neben Hilfen, die gleichzeitig auch der Resozialisierung der Täter*innen dienen, Hilfen für Kinder geben muss, die sich allein am Bedarf der Kinder orientieren. Grundsätzlich unterstützt der Kinderschutzbund Maßnahmen, die einen kontinuierlichen Kontakt zwischen Elternteil und Kind und damit die familiäre Beziehung fördern. Da straffälliges Verhalten der Eltern auch ohne Inhaftierung belastend für die kindliche Entwicklung sein kann, fordert der Kinderschutzbund weiterhin, dass Hilfen für Kinder bereits ab dem Beginn eines Ermittlungsverfahrens greifen und dass alle daran beteiligten Institutionen das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen.

Stellungnahme des DKSB LV SH zum Entwurf eines Gesetzes zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein (ResOG SH) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 19/2681.

Schulgesetz

Der Kinderschutzbund hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des „Schulgesetzes“ Stellung genommen. Er weist darauf hin, dass durch Distanzunterricht die ohnehin bestehende Bildungsungerechtigkeit zulasten von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien noch einmal erheblich verschärft wird und daher für jüngere Schüler*innen nur das abgeprüft werden sollte, was in der Schule vermittelt wurde. Der Kinderschutzbund begrüßt ausdrücklich, dass die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden sollen, allerdings sollten auch für die unteren Jahrgänge der weiterführenden Schulen weitreichende Mitbestimmungsrechte gelten und auch für Grundschulen weitere Beteiligungsformate erprobt werden. Der Kinderschutzbund hat auch hier das Thema Schutzkonzepte eingebracht.

Stellungnahme des DKSB LV SH zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 19/2679.

Gewalt an Schule

Der Kinderschutzbund hat zu dem Antrag „Gewalt in Schule wirkungsvoll thematisieren und vorbeugen – sexualisierte Gewalt im Fokus“ Stellung genommen. Der Kinderschutzbund weist darauf hin, dass alle Gefährdungslagen von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche thematisiert werden müssen. Um die Handlungssicherheit von Fachkräften zu erhöhen, schlägt der Kinderschutzbund vor, an Schulen ein Schutzkonzept, wie es in der Jugendhilfe bereits gesetzlich vorgeschrieben ist, als Teil des Schulprogramms zu verankern. Dies würde auch die Rechte von Kindern und Jugendlichen stärken.

Stellungnahme des DKSB LV SH Gewalt in Schule wirkungsvoll thematisieren und vorbeugen – sexualisierte Gewalt im Fokus. Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, Drucksache 19/2508.

2020

Polizeigesetz

Der Kinderschutzbund hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz Stellung genommen. Der Kinderschutzbund lehnt den Gebrauch von Schusswaffen gegen Kinder, die dem äußeren Eindruck nach noch nicht 14 Jahre alt sind, und damit den sogenannten finalen Rettungsschuss, also tödlichen Rettungsschuss, ausdrücklich ab.

Stellungnahme des DKSB LV SH zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz (LVwGPORÄndG) Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 19/2118.

Landeskrankenhausgesetz

Der Kinderschutzbund Landesverband hat zum geplanten Landeskrankenhausgesetz in Schleswig-Holstein Stellung genommen. Der Kinderschutzbund fordert, dass Krankenhäuser bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen betreffen, diese direkt beteiligen. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz und Sicherheit in Organisationen und Einrichtungen. Krankenhäuser müssen also sichere Orte für Kinder und Jugendliche sein – daher fordert der Kinderschutzbund obligatorische Schutzkonzepte für alle Kliniken, in denen Kinder und Jugendliche behandelt und betreut werden. Außerdem gibt der Kinderschutzbund Hinweise, wie den besonderen Bedarfen von Kindern, Jugendlichen und Familien, etwa in Hinblick auf Besuchszeiten und zur Mitaufnahme von Begleitpersonen, Rechnung getragen werden sollte.

Stellungnahme des DKSB LV SH zu "Entwurf eines Krankenhausgesetzes für das Land Schleswig-Holstein - Landeskrankenhausgesetz - (LKHG) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 19/2042.

Einschulungen am Samstag

Der Kinderschutzbund hat zum Thema „Einschulung am Samstag“ Stellung genommen. Der Kinderschutzbund befürwortete, Einschulungen der Grundschüler*innen, wie in anderen Bundesländern, zukünftig an einem Samstag stattfinden zu lassen. Dies kann eine bessere Einbindung der Familie für diesen besonderen Tag ermöglichen. Ein Wochenendtermin erleichtert, dass auch berufstätige Familienangehörige, wie z. B. Großeltern, die weiter entfernt wohnen, bei der Einschulung mit dabei sein können und bereits schulpflichtige Geschwisterkinder nicht vom Unterricht beurlaubt werden müssen. Die Anwesenheit von Verwandten und Freunden der Familie ist ein wichtiges Signal für das Kind und trägt dazu bei, den Tag so zu gestalten, dass er dem Kind in guter Erinnerung bleibt.

Stellungnahme des DKSB LV SH zu "Einschulungsfeierlichkeiten auf Samstag verlegen" - Antrag des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) Umdruck 19/3160 (neu).