Erfolg für den Kinderschutzbund: Beteiligung und Kindeswohl sollen in die Landesverfassung
Gesetzentwurf stärkt Kinderrechte in Schleswig-Holstein
Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung der schleswig-holsteinischen Landesverfassung ist ein klarer Durchbruch für die Kinderrechte in Schleswig-Holstein. Er verankert den Vorrang des Kindeswohls und stärkt Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche – beides Grundpfeiler der UN-Kinderrechtskonvention. Damit wird eine zentrale Forderung des Kinderschutzbundes umgesetzt.
„Seit vielen Jahren fordern wir, dass Kinder in Schleswig-Holstein ein verbrieftes Recht auf Beteiligung und auf den Vorrang des Kindeswohls in der Verfassung erhalten", betont die heutige Ehrenvorsitzende Irene Johns. „Bereits 2010 haben wir als Kinderschutzbund maßgeblich dazu beigetragen, Kinderrechte erstmals in die Verfassung aufzunehmen – damals jedoch noch ohne Beteiligungsrechte und ohne den Vorrang des Kindeswohls. Es war frustrierend für alle, die sich für Kinder stark machen, als die Beteiligungsrechte aus dem Entwurf gestrichen wurden. Aber wir haben nicht lockergelassen. Kinder müssen als eigenständige Träger von Grundrechten anerkannt und wirksam geschützt werden."
„Die jetzige Verfassungsänderung kann ein entscheidender Schritt sein, um Wahrnehmung, Ausgestaltung und Umsetzung von Kinderrechten in Schleswig-Holstein nachhaltig zu stärken", ergänzt die Landesvorsitzende Sophia Schiebe. „Als Kinderschutzbund waren und sind wir der Motor. Es ist ermutigend zu sehen, dass sich die Haltung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Politik gewandelt hat – von Skepsis hin zu echter Dialogbereitschaft. Frühere Widerstände sind einer neuen Offenheit gewichen."
„Im weiteren parlamentarischen Verfahren werden wir aufmerksam darauf achten, dass insbesondere die Beteiligungsrechte nicht durch unklare einfachgesetzliche Regelungen verwässert werden", betont Sophia Schiebe. „Entscheidend ist, dass das Recht auf Beteiligung klar im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention verankert und praktisch umgesetzt wird.“
„Unser Ziel bleibt unverändert: Kinderrechte müssen vollumfänglich umgesetzt werden! Der Kinderschutzbund wird nicht nachlassen, bis dieses Ziel erreicht ist", bekräftigen Irene Johns und Sophia Schiebe abschließend.