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60 Jahre Kinderschutzbund in Schleswig-Holstein

Einladung zur virtuellen Zeitreise

Mit einem bestärkenden Blick zurück startet der Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein in ein neues Jahrzehnt erfolgreicher Kinderschutzarbeit. „Das 60. Jubiläum des Kinderschutzbunds Schleswig-Holstein kann wie so vieles in Zeiten der Corona-Pandemie vorerst nur digital stattfinden. Deshalb möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins einladen, sich online auf eine virtuelle Zeitreise in die Erfolgsgeschichte des schleswig-holsteinischen Landesverbandes des Kinderschutzbundes zu begeben“, so die Landesvorsitzende Irene Johns mit Verweis auf die Website unter https://www.kinderschutzbund-sh.de/ueber-uns/jubilaeum-60-jahre-dksb-sh.

Als Lobby für Kinder macht sich der Verband damals wie heute unermüdlich für den Schutz und die Rechte von Kindern und Jugendlichen stark und arbeitet Missständen entgegen immer mit dem Anliegen, positive gesellschaftliche und politische Entwicklungen anzustoßen oder weiter voranzutreiben. „Neben Kinderarmut und jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche haben wir dabei aktuell besonders das Thema Beteiligung im Blick. Die Corona-Pandemie führt uns einmal mehr vor Augen, wie wichtig neben dem Vorrang des Kindeswohls eine in der Verfassung verankerte Beteiligung für junge Menschen ist, um die Perspektive von Kindern und Jugendlichen in den Prozess der politischen Entscheidungsfindung verlässlich einzubeziehen. Denn letztlich wird nur, was gesetzlich festgeschrieben ist, zum festen Bestandteil des politischen Denkens und Handelns. Gerade hier in Schleswig-Holstein haben wir diesbezüglich schon sehr viel erreicht, darauf müssen wir jetzt aufbauen“, fordert Irene Johns auch rückblickend auf den langjährigen erfolgreichen Einsatz des Kinderschutzbundes im Land.

 

Am 29. November 1961 wurde der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein mit acht Ortsverbänden und 100 D-Mark Kapital gegründet. Heute engagieren sich landesweit über 3000 Mitglieder sowie 870 Hauptamtliche in 28 Orts- und Kreisverbänden. Dazwischen liegen 60 Jahre, in denen der DKSB LV SH den Kinderschutz in Schleswig-Holstein maßgeblich mitgeprägt hat:

In den 80er Jahren fand ein Paradigmenwechsel in der Arbeit des Kinderschutzbundes statt, der eine Abkehr von einer straf- und sanktionsorientierten Haltung im Rahmen der Hilfeleistung gegenüber misshandelnden oder vernachlässigenden Eltern hin zur zusätzlichen Berücksichtigung äußerer Faktoren[1] bedeutete. Das ebnete den Weg für neuen Konzepte der Hilfe für die kindlichen und jugendlichen Betroffenen sowie für ihre Familien. Damit stand der Einsatz für eine gewaltfreie Erziehung von Kindern verstärkt im Fokus.

Landesweite Aktionen und Aufklärungskampagnen sowie die Einrichtung von Fachberatungs-, Anlauf- und Informationsstellen trugen dazu bei, dass Kinder im Juli 2000 das "Recht auf gewaltfreie Erziehung"[2] erhielten. Als Mitglied des „Aktionsbündnisses Kinderrechte“ machte sich der Kinderschutzbund darüber hinaus für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stark. Im Rahmen seiner Aktion "Kinderrechte stärken - Armut bekämpfen" wurde der Kinderschutzbund LV Schleswig-Holstein zusammen mit dem SoVD und der AWO 2008/2009 auch auf Landesebene tätig und sammelte ein Jahr lang 30.000 Unterschriften für eine Volksinitiative zur Reform der Landesverfassung – mit Erfolg. Der schleswig-holsteinische Landtag beschloss am 17.12.2010 einstimmig die Verfassungsreform, in der die Schaffung von kindgerechten Lebensverhältnissen festgeschrieben wurde. Kindern und Jugendlichen wurde zudem das Recht auf gewaltfreie Erziehung, Bildung und soziale Sicherheit zugesprochen. Ihre Entwicklung zu "eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten" soll gefördert werden.

„Es wurde wirklich viel erreicht, aber es gibt immer noch eine Menge zu tun. Allem voran, die seit elf Jahren in der schleswig-holsteinischen Landesverfassung stehenden Kinderrechte zu Schutz und Förderung, entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention, um Beteiligung und den Vorrang des Kindeswohls zu ergänzen – Ein weiterer wichtiger Schritt und eine dringend notwendige Basis für das nächste Jahrzehnt erfolgreicher Kinderschutzarbeit in Schleswig-Holstein“, so die DKSB LV SH Vorsitzende Irene Johns.

[1] Aufbauend auf die am Weltkindertag 1987 gestartete ‚Hilfe statt Gewalt‘- Kampagne des Deutschen Kinderschutzbundes verabschiedet die Bundesmitgliederversammlung die Erklärung zur ‚gewaltsamen Beeinträchtigung von Kindern in der Familie‘. Demnach sind für den Zusammenhang familiärer Gewaltanwendung folgende gesellschaftliche Aspekte als bedeutsam für die Gesamtproblematik anzusehen: Die staatliche Gewalt, die strukturelle Gewalt, die Einstellung zum Kind, soziale Ungleichheit, familiäre Faktoren als Bedingung für Gewaltanwendung sowie familienstrukturelle und familienspezifische Faktoren.
[2] 06.07.2000: Der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung ist fortan nicht mehr nur in Art. 19 der UN-Kinderrechtskonvention verankert, sondern auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der neu eingeführte § 1631 Abs. 2 BGB sagt: "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“


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