Fortbildung

Zeit für Kinderrechte in der Kita - Kinderrechte in der Kita praxisnah umsetzen.

Beschreibung

Zeit für Kinderrechte in der Kita - Kinderrechte in der Kita praxisnah umsetzen.

Kinder sollten möglichst früh die Chance haben, sich mit ihren eigenen Rechten auseinanderzusetzen, denn Kinderrechte stärken Kinder. Und, nur wer seine Rechte kennt, kann diese auch einfordern!

In Kitas sind Kinderrechte bereits fester Bestandteil von pädagogischen Konzepten – doch wie kann es gelingen, Kindern in der Kita ihre Rechte konkret näher zu bringen? Wie können wir mit Eltern über Kinderrechte ins Gespräch kommen? Wie können wir als Team zu einer kinderrechtebasierten Haltung kommen?

Bestandteil der Fortbildung ist das partizipativ mit Kita-Kindern und Fachkräften in Kitas entwickelte “Zeit für Kinderrechte - Kita”-Material. Es bietet neue Impulse und Ideen, um Kinderrechte in der Kita gemeinsam mit Kindern umzusetzen.

 

Inhalte

  • Kurze Einführung in die UN-KRK und ihre Bedeutung für die Kita-Praxis
  • Entwicklung von Grundlagen für eine kinderrechtebasierte Haltung
  • Kinderrechte konkret anhand praxisnaher Beispiele aus der Kita
  • Vorstellung und Erprobung des “Zeit für Kinderrechte - Kita”-Materials

Referent*in und Zielgruppe

Nina Becker, Fachkraft für Kinder- und Jugendbeteiligung

Die Fortbildung richtet sich an pädagogische Fachkräfte aus Kindertagesstätten.

Für inhaltliche Rückfragen wenden Sie sich bitte an Nina Becker unter der Telefonnummer 0160/6721762 oder unter nina.becker@kinderschutzbund-sh.de

Links

Anmeldung

Zeit für Kinderrechte in der Kita - Kinderrechte in der Kita praxisnah umsetzen.

30.11.2026 08:00 Uhr - 30.11.2026 12:00 Uhr

Der Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein
Sophienblatt 85
24114 Kiel

300,00 € (270,00 €)

Der ermäßigte Beitrag gilt für Mitarbeiter*innen aus Einrichtungen des Kinderschutzbundes.

Die Teilnahmegebühr ist nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.


Diese Information hilft uns dabei, die Bedarfe der Teilnehmenden zu erkennen und die Fortbildung nach Möglichkeit an die Tätigkeitsbereiche anzupassen. Die Angabe ist freiwillig.
Rechnungsadresse
Nur Mitarbeiter*innen einer Einrichtung des Kinderschutzbundes sind rabattberechtigt!

(nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit)