Schutzkonzepte in pädagogischen Institutionen
Beschreibung
Umsetzungsmöglichkeiten und Methoden der partizipativen Analyse
Diese Fortbildung baut auf der Fortbildung „Schutzkonzepte in pädagogischen Institutionen – Sensibilisierung für Leitungskräfte- und Trägerverantwortliche“ (F 01, F 09) auf und richtet sich an die gleiche Zielgruppe.
Zentral für die Arbeit an einem Schutzkonzept ist es zu verstehen, wie sich die jeweilige Organisation selbst mit ihren Handlungsabläufen, Routinen und Beziehungskonstellationen auf den Schutz von jungen Menschen auswirkt. Es gilt, spezifisch herauszufinden, wie der Schutz bestmöglich erhöht werden kann und die Rechte der jungen Menschen gestärkt werden können.
Dazu sollten gemeinsam mit dem gesamten Team sowie mit den jungen Menschen selbst alltägliche Interaktionen und Schlüsselsituationen analysiert werden. Darauf aufbauend sollten entsprechende Organisationsentwicklungsprozesse angestoßen werden.
So kann eine Organisationskultur entstehen, die eine tragfähige Basis für ein wirksames und nachhaltiges Schutzkonzept darstellt.
Diese Fortbildung vermittelt dazu Wissen über die partizipative und kinderrechtebasierte Gestaltung von Schutzkonzepten, stellt bewährte Arbeitsschritte vor, gibt Methoden für partizipative Analyseprozesse an die Hand und bietet entlang dieser Themen Raum für Austausch zu Good-Practice-Beispielen, Herausforderungen und Fragen.
Inhalte
- Schutzkonzepterstellung als Organisationsentwicklungsprozess
- Arbeitsschritte im Prozess der Schutzkonzeptentwicklung
- Methoden zur Partizipation von Kindern/Jugendlichen und Mitarbeitenden im Analyseprozess
Referent*in und Zielgruppe
Fachreferentin Der Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein
Die Fortbildung richtet sich an Trägerverantwortliche und Leitungskräfte in pädagogischen Institutionen.
Links
Anmeldung
09.03.2026 08:00 Uhr - 09.03.2026 15:00 Uhr
Der Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein
Sophienblatt 85
24114 Kiel
150,00 € (135,00 €)
Der ermäßigte Beitrag gilt für Mitarbeiter*innen aus Einrichtungen des Kinderschutzbundes.
Die Teilnahmegebühr ist nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Nur Mitarbeiter*innen einer Einrichtung des Kinderschutzbundes sind rabattberechtigt!
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