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Frühere Strafmündigkeit ist kein wirksames Mittel gegen Jugendkriminalität

Zur aktuellen Diskussion um die Änderung der Strafmündigkeit äußert sich Marion Marx, stellvertretende Landesvorsitzende Kinderschutzbund Schleswig-Holstein:

„Als Kinderschutzbund sprechen wir uns klar gegen eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters aus. Die aktuelle Diskussion verschiebt gesellschaftliche Grenzen zu Lasten der Kinder: Eine Strafmündigkeit schon vor dem 14. Geburtstag ist kein wirksames Mittel bei der Bekämpfung von Jugendkriminalität – die Angst vor früheren Strafen hält nicht von Taten ab.

Kinder unter 14 Jahren gelten in Deutschland als nicht straffähig und sind demnach auch schuldunfähig.  Sie können das Ausmaß ihrer Taten bedingt durch die mangelnde Reife nicht vollständig begreifen. Das bedeutet allerdings nicht, dass das Geschehen keine Konsequenzen für die Kinder haben wird. In aller Regel wird das Jugendamt eingeschaltet und prüft im Einzelfall, was die Ursachen für das Verhalten des Kindes sind und mit welchen Maßnahmen und Unterstützungsleistungen reagiert werden muss. Kinder erhalten in unserer Gesellschaft aus gutem Grund Unterstützung durch Maßnahmen der Jugendhilfe, es wird also mit erzieherischen Mitteln versucht, das Verhalten zu verändern. Eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters ist der falsche Weg.“


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