Kinderarmut ist in unserer reichen Gesellschaft nach wie vor eine bedrückende Realität. Bundesweit leben mehr als 2 Millionen Kinder in Armut. In Schleswig-Holstein sind es derzeit 69.504 (Stand: November 2011. Offizielle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Gezählt werden nur Kinder in Bedarfsgemeinschaften). Das sind 14,29% aller Kinder in Schleswig-Holstein.
Unter Armutsbedingungen aufzuwachsen, bedeutet massive Beeinträchtigungen von Lebenschancen auf allen Ebenen. Arme Kinder sind oft weniger gesund als ihre Altersgenossen aus besser gestellten Elternhäusern. Sie haben deutlich schlechtere Chancen auf Bildung als diese.
Chancengleichheit und Teilhabe für alle Kinder im Bereich Bildung, Gesundheit und in schwierigen Lebenslagen ist nur zu verwirklichen, wenn gleichzeitig die materiellen Lebensbedingungen der Kinder verbessert werden.
Ausgehend von verschiedenen Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts hat das kindliche Existenzminimum eine hohe
Bedeutung, die über seine steuerliche Freistellung hinausgeht. Aktuell
liegt dieses Existenzminimum bzw. der entsprechende Freistellungsbetrag
bei 502 Euro monatlich. Er setzt sich aus dem Freibetrag für das
sächliche Existenzminimum (322 Euro) und dem
Freibetrag für die Betreuung und Erziehung bzw. Ausbildung (180 Euro)
zusammen Dieses Existenzminimum muss für alle Kinder gelten, nicht nur
für diejenigen Kinder, deren Eltern Steuern zahlen können.
Unser Vorschlag lautet, künftig alle Kinder mit einer Kindergrundsicherung in Höhe von 502 Euro
monatlich abzusichern. Damit wird der grundlegende Bedarf, den Kinder
für ihre Entwicklung benötigen und den das Bundesverfassungsgericht
festgestellt hat, aus öffentlichen Mitteln gedeckt. Die Höhe unserer
Kindergrundsicherung orientiert sich dabei am aktuellen soziokulturellen
Existenzminimum und soll stetig an die Inflationsrate angepasst werden.
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